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Es haben 11 User diese Frage richtig beantwortet. D.h. pro Antwort gabs 91 Punkte. (von 1000 insgesamt)

von Eisdieler        richtig

wen eine partei in einen bundesland übermäßig viel stimmen erhält und somit stärkste partei wird ergibt sich daraus ein überhangmandat

von Muggbert        richtig

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei so wenige (Zweit-)Stimmen erhalten hat, daß ihr proportional weniger Mandate zustehen, als sie aufgrund von Direktmandaten erhalten hat.
Diese "Überhangmandate" (für die fehlenden Stimmen) verbleiben bei der Partei.

von McGywer        richtig

Ein Überhangmandat ist bildlich gesehen ein weiterer Stuhl, der im Bundestag zusätzlich aufgestellt werden muss. Es darf sich ein Politiker einer Partei nur dann darauf setzen, wenn seiner Partei eine gewisse Anzahl an Stühlen zusteht aber das Volk entschieden hat, dass sich mehr abgeordnete Politiker der Partei in den Bundestag setzen sollen.
Oder kompliziert: Ein Überhangsmandat ist ein zusätzliches Mandat, das einer Partei verliehen wird weil ihr durch Direktmandate (Erststimme) mehr Sitze im Parlament zustehen als ihr nach der Zweitstimme im Vergleich zu den anderen Parteien anteilsmäßig zustehen würden.

von Jan        richtig

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei so wenige (Zweit-)Stimmen erhalten hat, daß ihr proportional weniger Mandate zustehen, als sie aufgrund von Direktmandaten erhalten hat.
Diese "Überhangmandate" (für die fehlenden Stimmen) verbleiben bei der Partei.
Überhangmandate entstehen bei der Bundestagswahl in Ländern, in denen einer Landesliste weniger Mandate nach Zweitstimmen zustehen als sie (aufgrund ihrer Erststimmen) Direktmandate erhalten hat. Für die anderen Parteien findet dabei kein proportionaler Ausgleich statt (anders bei einigen Landtagswahlen).

von knuddelmaus        richtig

Wenn eine Partei mehr Sitze durch die Erststimme im Bundestag hat, als ihr prozentual durch die Zweitstimme zustehen. Die Differenz zwischen Erst- und Zweitstimme is dann das Überhangmandat.

von        richtig

Zu den 598 Sitzen im Bundestag können noch so genannte Überhangmandate hinzukommen. Das passiert dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommt (Erststimmen), als ihr über die ausgezählten Zweitstimmen prozentual zustehen würden.

von DayDreamerX        richtig

Ein überhangmandat entsteht dann, wenn eine Partei die rel. mehrheit bei den erststimmen in einem Wahlkreis bekommt, aber nicht bei den 2.tstimmen...
blöd gsagt...

von loki        richtig

wenn eine partei durch direktwahlen mehr plätze im bundestag hat, als ihr prozentual zustehen

von Adanor        richtig

Das passiert dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommt (Erststimmen), als ihr über die ausgezählten Zweitstimmen prozentual zustehen würden.

von 80sKid        richtig

Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei durch Erststimmen mehr Direktmandate erworben hat, als ihr aufgrund der erzielten Zweitstimmen zustehen.

von lollipop        richtig

Wenn die Erststimmen die Zweitstimmen überrunden